Markierung von Rassekaninchen - nicht überall gleich

 

Wie überall in der Tierzucht gibt es Vorschriften und Gesetze. Wenn man in einer Internetanzeige oder im Zoofachhandel liest "Reinrassige XY zu verkaufen", so sollte man davon ausgehen dürfen, es wäre auch wahr. 

Vorausschickend muss dazu gesagt werden, dass wenn man in einer Anzeige liest: Kaninchen mit Tattoo - sich der Verkäufer bzw. Besitzer des Tieres fix nicht auskennt und daher nicht vertrauenswürdig ist. 

Tattoos tragen Menschen seit denkbar langer Zeit und die sind im Moment in allen Bevölkerungs- und Niveauschichten teilweise sehr akzeptiert oder komplett abgelehnt. 

(Bildquelle Internet)

Nummerntätowierung an Menschen ist im deutschsprachigen Raum wegen des historischen Hintergrunds undenkbar. 

 

Fakt ist, dass das leider nicht stimmt. Unter reinrassig fällt ein Tier nur, wenn es eine anerkannte Ahnenlinie einer bestimmten Rasse, die nach bestimmten, festgelegten Grundsätzen gezüchtet wird, entstammt und eine offizielle Zuchtbuchnummer trägt. 

Steht also nun in einer Anzeige: Reinrassige Klein Rex Kaninchen und die Tiere sind nicht zuchtbuchmäßig erfasst,  dann dürfen sie nicht als reinrassig bezeichnet werden. Sie sind nur Kurzhaarkaninchen und keine Rassetiere. Auch wenn sie einen längeren Stammbaum wie der öster. Kaiser hätten. Es ist Betrug, der zumindest in Österreich und der Schweiz dem illegalen Welpenhandel gleichgestellt ist. 

Nun kommt es mittlerweile sehr gehäuft dazu, dass Kaninchenmixzüchter/Hobbyzüchter etc ihre Kaninchen mit Fantasienummern selbst tätowieren. Auch das ist Betrug und fällt europaweit unter Dokumentenfälschung UND Tierquälerei. 

Wie kommt man nun zu einer legalen Tätowierung? 

Man tritt einem Zuchtverband bei und züchtet rassereine Tiere, führt ein Zuchtbuch (Ahnenkartei etc ist ein leeres Geschwafel auf Papier) und lässt seine Tiere erfassen. In Österreich und der Schweiz darf das Markieren der Tiere nicht von einem selbst sondern von einem entsprechend vereidigten Vollmitglied des Zuchtverbandes durchgeführt werden. Das gleiche gilt für die USA, Canada, England, Ungarn, Slowakei....

 

Calimeres mit Schweizer Körknopf im Ohr

Der Schweizer darf(muss nicht) sehr wohl im Ohr des Tieres eine Tätonummer einbringen, muss aber dafür einen Sachkundenachweis erbringen und hat das Tier bei einer Ausstellung kören zu lassen. Wird das Tier als nicht gut genug empfunden, bekommt es vom Zentralverband XXX ins Ohr tätowiert und ist lebenslang ausgeschieden. Andernfalls wird dem Tier der Körknopf ins Ohr gedrückt.

 

Für Österreich gilt, dass der Tätomeister nach Vorlage der korrekt ausgefüllten Deckscheine dem Tier eine für seine Rasse eine zum Verein passende Nummer in die Ohren drückt. Dies gilt auch für den Großteil der EU Länder. 

Dabei kommt die Vereinsnummer ins RECHTE OHR (z.B. S14) und die laufende Zuchtbuchnummer ins LINKE OHR

 

 

Für England gilt der RING. Diese wie auch beim schweizer Körknopf heftig international umstrittene Methode ist mehr oder weniger fälschungssicher. Beim falschen Umgang oder einem nicht bedachten zu großem Wachstum des Kaninchens kann er sich ziemlich fatal auswirken. Das Kaninchen wird dazu in einem bestimmten Alter um das linke Hinterbein beringt. Auf diesem Ring befindet sich die laufende Zuchtbuchnummer des englischen Zuchtverbandes. Beim Import von Kaninchen ist also auf den Ring zu achten, denn sollte er nicht vorhanden sein, hat man sich von einem Schwarzzüchter über das Ohr hauen lassen und die Tiere werden nicht der Qualität entsprechen, die man z.B. von englischen Rex- oder EW-Züchtern erwartet.

 

 

In den USA wird das Kaninchen vom Besitzer selbst tätowiert. Entweder mit einer Schreibschrifttätowierung oder mit einer Zahlentätowierung wie in Österreich. Erst wenn das Kaninchen dann von der ARBA , der amerik. Kaninchenzüchtervereinigung, auf einer Ausstellung positiv bewertet wird, bekommt das Kaninchen eine zusätzliche Tätowierung - die offizielle Zuchtbuchregistrierung. 

 

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